Förderprogramm Geflüchtete

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm „Gemeinsam mit jungen Geflüchteten“. Falls du nicht die Informationen finden solltest, die du benötigst, kontaktiere unsere Referentin für Finanzen und Organisation.

FAQ

Für welche Angebote gibt es eine Förderung?

Aus dem Förderprogramm werden einerseits Qualifizierungsangebote zur Arbeit mit Geflüchteten von diözesanen und überörtlichen Gliederungen des BDKJ und dessen Mitgliedsverbänden gefördert. Andererseits sollen auch die vielen örtlichen Angebote der katholischen Jugendverbandsarbeit gefördert werden, an denen junge Geflüchtete teilnehmen. Zielgruppe des Förderprogramms sind junge (begleitete) Geflüchtete zwischen 6 und 27 Jahren.

1) Qualifizierungsangebote

Hier liegt es in der Natur der Sache, dass Verbandsmitglieder (Multiplikator*innen) für die Arbeit mit jungen Geflüchteten qualifiziert werden, ohne dass explizit Teilnehmer*innen aus dem Kreis der Geflüchteten an der Maßnahme teilnehmen. Gleichzeitig muss es sich dabei um eine explizite Qualifizierungsveranstaltung zu dieser Thematik handeln. Verbandsspezifische Fortbildungen, an denen als Gäste auch junge Geflüchtete eingeladen sind, werden nicht aus dem Projekt gefördert.

Qualifizierungs- und Fortbildungsseminare in Kooperation mit Schulen sind in diesem Projekt nicht förderfähig. Qualifizierungsmaßnahmen, bei denen die Qualifizierung im Geflüchtetenkontext nur einen Teil der Veranstaltung ausmacht, können entweder nur über die Regelförderung aus KJP-Mittel (fachbezogene Pauschale) gefördert werden oder es kann nur der Qualifizierungsanteil im Geflüchtetenkontext über dieses Förderprogramm gefördert werden. Im letztgenannten Fall können nur anteilige Kosten berücksichtigt werden. Die Trägerschaft von Qualifizierungsangeboten obliegt einer überörtlichen Gliederung des BDKJ oder seiner Mitgliedsverbände.

2) Niedrigschwellige Angebote/ Angebote zur Integration in bestehende Strukturen der Jugendverbände

Niedrigschwellige Angebote oder auch „Mikroprojekte können u. a. sein: Nachhilfe und Sprachunterricht, Behördenbegleitung, Sport- und Spielangebote, Fahrradworkshops, Kochworkshops, Stadtteilerkundungen etc. Dabei wird immer davon ausgegangen, dass diese gemeinsam von jungen Geflüchteten und Nichtgeflüchteten wahrgenommen werden. Bei Freizeitaktivitäten, die als Ganzes aus dem Projekt gefördert werden (Geflüchtete und Nichtgeflüchtete) sowie insbesondere bei Abrechnungen von Eintrittsgeldern (Besuch von Sport- und Freizeiteinrichtungen oder entsprechende Veranstaltungen), sollte ein ausgeglichenes Verhältnis der Teilnehmer*innenzahlen vorliegen. Dies ist entsprechend zahlenmäßig und durch rechtsverbindliche Unterschrift durch den Verband zu dokumentieren. Werden nur die Eintrittsgelder für junge Geflüchtete erstattet, muss diese Ausgeglichenheit nicht zwingend gegeben sein.

Im Bereich der Integration von jungen Geflüchteten in bestehende Strukturen sollte bei den Angeboten deutlich werden, in welcher Form und mit welcher Motivation diese durchgeführt werden. Auszuschließen ist eine Vollfinanzierung regulär verbandlicher Veranstaltungen, an denen junge Geflüchtete „zum Schnuppern“ teilnehmen.

3) Teilnahme an (Kurz- und) Ferienfreizeiten

Für die Teilnahme an Kurz- und Ferienfreizeiten je geflüchtete*n Teilnehmer*in können die Gliederungen eine Förderung von bis 100 % bei Kurz- und Ferienfreizeiten erhalten.

a) Anteilige Kostenübernahme/Übernahme von TN-Beiträgen an Kurz- und Ferienfreizeiten bei jungen Geflüchteten

Eine Überfinanzierung aus Mitteln der fachbezogenen Pauschale (KJP NRW Pos. 1.1.3, Förderbereich B.III) und aus dem Förderprogramm ist auszuschließen.

b) Versorgung mit notwendiger Ausstattung für die Teilnahme an Kurz- und Ferienfreizeiten („Starterkits“ u. a. mit Schlafsack/Bettwäsche usw.)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist abhängig von den Kosten. Daher müsst ihr immer auch die entsprechenden Original-Quittungen einreichen! Eine 100%-Förderung ist möglich.

Für die niedrigschwelligen Angebote vor Ort und für die Angebote zur Integration in bestehende Strukturen können je bis zu 400 Euro beantragt werden. (Eine gleichzeitige Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJP NRW) ist – bis auf die Förderung der Teilnahme von jungen Geflüchteten an Kurz- und Ferienfreizeiten – nicht möglich.)

Höhe der Förderung bei Kurz- und Ferienfreizeiten:

Für die Teilnahme an Kurz- und Ferienfreizeiten je geflüchteten Teilnehmer können die Gliederungen eine Förderung von bis zu 100 Euro bei Kurzfreizeiten, bzw. von bis zu 200 Euro bei Ferienfreizeiten erhalten. Falls ihr für die jungen Geflüchteten ein Starterkit organisiert, so fügt bitte die Originalrechnung hiervon den Formularen bei. Falls ihr die anteiligen Kosten für die Mitfahrt gefördert bekommen wollt, müsst ihr angeben, wie hoch der entsprechende Teilnehmer*innen-Beitrag war. Zudem gebt ihr bitte die Gesamtkosten an und legt eine Auflistung aller Belege bei, aus der eben diese Gesamtkosten zu entnehmen sind. Solltet ihr die Freizeit auch über den KJP NRW abrechnen wollen, so teilt der Abrechnungsstelle die Höhe der Förderung aus dem Förderprogramm bitte mit, da diese berücksichtigt werden muss.

Abrechnung von Anschaffungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten ja oder nein?

Für die unterschiedlichen Aktivitäten mit jungen Geflüchteten sind sehr unterschiedliche Dinge notwendig, die bisher nicht in jedem Fall bei euch vorhanden sind (z. B. Spiele, kleine Sportgeräte). Dabei sollte das Verhältnis von Kosten und Aktivitäten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Die Obergrenze für die Anschaffung von Gegenständen ist deshalb auf sogenannte geringfügige Wirtschaftsgüter (bis 410 €) begrenzt.

Abrechnung von Druck- und Layoutkosten ja oder nein?

Wenn eine Publikation geplant ist, die sich explizit an junge Geflüchtete richtet, so ist es natürlich möglich, hierfür anfallende Kosten über das Projekt abzurechnen. Eine Finanzierung von Druckerzeugnissen, die sich nicht in erster Linie an junge Geflüchtete richtet (wie z. B. eine Selbstdarstellungsbroschüre des eigenen Verbandes oder dessen Angebote) ist nicht möglich. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf eine Förderung aus Mitteln des Landes unter Verwendung des Logos der obersten Landesjugendbehörde hinzuweisen.

Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ja oder nein?

Eine Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen für junge Geflüchtete ist nicht möglich.

Abrechnung von Honoraren ja oder nein?

Für die Auszahlung von Honoraren im Rahmen des Projektes sind die Ausstellung eines Honorarvertrags und eine entsprechende Rechnung notwendig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Tätigkeit, muss angemessen sein und orientiert sich an vergleichbaren Angeboten.

Abrechnung von Verwaltungskosten ja oder nein?

Verwaltungskosten sind gegen Nachweis abrechnungsfähig (Verbrauchsmaterialien, Kopierkosten, Porto etc.), jedoch nicht als Pauschalsumme.

Welche Formulare muss ich benutzen?

Die Antragsstellung erfolgt mit den entsprechenden Formularen (s. u.) über die BDKJ Diözesanstelle in Aachen.

Was muss ich beachten?

Uns interessiert, was ihr gemacht habt. Daher gebt uns über die Formulare oder einen beigefügten Artikel Einblick in eure Angebote. Da die Angebote mit jungen Geflüchteten stattfinden, ist es notwendig, dass wir auch erfahren, wie viele junge Geflüchtete mitgemacht haben und wie das zahlenmäßige Verhältnis zu den Nichtgeflüchteten war.

Zu jeder Förderung benötigt der BDKJ NRW ein Foto, welches ihr als Emailanhang senden könnt oder einen Web-Link zum Foto. Dieses Foto werden wir für Homepages, Verwendungsnachweise etc. benutzen.

Von wem bekomme ich die Förderung?

Das Förderprogramm wird für NRW zentral in der BDKJ Landesstelle in Düsseldorf bearbeitet, d.h. ihr bekommt von dort die Förderzusage (per E-Mail) und die Förderung per Überweisung. Aber: Sendet die Unterlagen an die BDKJ Diözesanstelle in Aachen. Von uns erhaltet ihr möglicherweise noch Hinweise, damit die Förderung schnell ausgezahlt werden kann.

Gibt es Fristen für die Bezuschussung?

Bitte reicht die Formulare spätestens vier Wochen nach Durchführung des Angebots ein.

Wer erhält keine Förderung aus dem Förderprogramm?

Jugendgruppen der DJK Sportjugend und aus den Pfadfinderverbänden PSG und DPSG wenden sich bitte an die Sportjugend NRW bzw. den RdP NRW. Dort gibt es ein eigenes Förderprogramm.

Jugendgruppen, die nicht dem BDKJ bzw. einem seiner Mitgliedsverbände angehören, erhalten keine Förderung.

Dort, wo Stadt- bzw. Kreisjugendringe in Absprache mit ihren Mitgliedsverbänden bereits einen entsprechenden Antrag beim Landesjugendring NRW gestellt haben, ist eine Finanzierung über den BDKJ NRW aus diesem Förderprogramm grundsätzlich nicht möglich. Ihr solltet dann Rücksprache mit eurer BDKJ Diözesanstelle nehmen.

Alle Fragen und Antworten als PDF:

Download: Hinweise zum Förderprogramm

Nachweisformulare

Hier könnt ihr euch die Nachweisformulare herunterladen.

BDKJ-Ansprechpartner*in

Melanie Meulenberg

(sie|ihr)

Referentin Finanzen & Organisation

0241 44 63 22
0152 552 027 67
melanie.meulenberg@bdkj-aachen.de