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Jetzt Sonderurlaub beantragen!

1. Juli 2017

Wenn du eine Freizeit leitest oder als Koch o.ä. mitfährst, kannst du für die Zeit Sonderurlaub beantragen. Als Arbeiter*in oder Angestellte*r entgeht dir in der Zeit, in der du ehrenamtlich aktiv bist, Lohn und Gehalt. Das kannst du dir über den Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach dem Kinder-und Jugendförderplan NRW zum Teil wiederholen.

Den Antrag findest du auf www.bdkj-nrw.de/sonderurlaub.html.

Mehr Infos findest du auch im Flyer:
Sonderurlaub (PDF)