Neutralitätsgebot
Das Neutralitätsgebot – ein Begriff, der oft für Verwirrung sorgt und von bestimmten Gruppierungen instrumentalisiert wird, um unsere Arbeit als Jugendverbände einzuschränken. Auf dieser Seite findet ihr gesammelte Informationen, Positionspapiere, Handlungsleitfäden und Gerichtsurteile, die euch helfen sollen, euch in diesem komplexen Thema zurechtzufinden und euch nicht einschüchtern zu lassen. Gemeinsam für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft!
Inhaltsverzeichnis
Positionspapiere
Die LAG Jugendringe NRW betont, dass Jugendverbandsarbeit nicht immer parteipolitisch neutral ist und bekennt sich zu Kinderrechten und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie verurteilt Versuche, zivilgesellschaftliches Engagement zu diskreditieren und bietet Materialien sowie Unterstützung für Jugendringe, um ihre Satzungen resilient zu gestalten und mit Angriffen von rechten Akteuren umzugehen.
Die AGJ betont in ihrem Positionspapier, dass das Neutralitätsgebot im Grundgesetz (parteipolitisch und religiös-weltanschaulich) oft missinterpretiert wird, besonders von rechten Gruppierungen. Die Kinder- und Jugendhilfe soll sich dadurch nicht verunsichern lassen, sondern sich aktiv für Demokratie einsetzen. Das Papier gibt Handlungshinweise, wie Fachkräfte mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen umgehen und gleichzeitig die Glaubensfreiheit achten können. Es wird klargestellt, dass Neutralität nicht bedeutet, keine Haltung zu zeigen, sondern Raum für Meinungsbildung und Vielfalt zu schaffen.
Handlungsleitfäden zum Umgang
Die Handreichung „Mythos Neutralitätsgebot“ von DBJR und AdB klärt auf, dass freie Träger der Jugendhilfe und außerschulischen politischen Bildung grundsätzlich keinem parteipolitischen Neutralitätsgebot unterliegen, anders als staatliche Organe. Rechte Akteure instrumentalisieren den Begriff der Neutralität, um die Arbeit freier Träger einzuschränken. Die Handreichung betont, dass freie Träger auch bei öffentlicher Förderung nicht zur Neutralität verpflichtet sind und sich kritisch mit rassistischen oder rechtsextremen Positionen auseinandersetzen dürfen, wobei der Schutz junger Menschen vor extremistischen Einflüssen im Vordergrund stehen sollte.
„Haltung statt Neutralität! – Zum Umgang mit rechtsextremen Anfeindungen der Jugendverbandsarbeit“ Sonderheft-punktum Deutscher Bundesjugendring – Das Sonderheft dient als Handreichung für Jugendverbände, um sich gegen rechtsextreme Strategien zu stärken. Es klärt über Mythen wie das Neutralitätsgebot auf und gibt Informationen zum Umgang mit Falschbehauptungen, um zivilgesellschaftliche Akteure vor Einschüchterung zu schützen. Die Handreichung kann kostenlos zugesendet werden.
Die AWO-Arbeitshilfe „Handlungssicher gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit“ richtet sich an ehren- und hauptamtlich Aktive und bietet Informationen zum Eintreten für Menschenrechte und Demokratie. Sie beleuchtet, wie menschen- und demokratiefeindliche Kräfte die Arbeit der AWO bedrohen und gibt rechtssichere Hinweise zum Umgang mit menschenverachtenden Positionen, einschließlich des Verhältnisses zur AfD. Zudem werden Risikomanagement und Krisenkommunikation thematisiert sowie die Bedeutung der Sozialen Arbeit für die Demokratie hervorgehoben.
Die Broschüre „Rechtssicherheit im Sport“ von DOSB und dsj sowie Teil 2 behandelt den Umgang mit vereinsschädigendem Verhalten, insbesondere im Kontext von Rassismus und antidemokratischem Verhalten. Sie betont die Wichtigkeit von Werten wie Fairplay, Teamgeist und Menschenrechten im Sport und erklärt, wie Vereine diese Werte in ihren Satzungen verankern können, um sich gegen Verstöße zu wappnen und entsprechend zu handeln. Die Broschüre gibt zudem Hinweise, wie Vereine auch bei parteipolitischer Neutralität gesellschaftspolitisch Haltung zeigen und sich für ein demokratisches Miteinander einsetzen können.
Drei Gerichtsurteile
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung bestätigt. Das Gericht wies Berufungen der AfD gegen entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zurück, womit das BfV weiterhin die Partei beobachten darf. Die Entscheidung basiert auf zahlreichen Belegen für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, insbesondere Äußerungen, die von Fremdenfeindlichkeit geprägt sind und die Demokratie verächtlich machen.
Das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Organklage der AfD (Bundes- und Landesverband) gegen den Ministerpräsidenten und die Landesregierung Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die AfD sah ihre Rechte auf Chancengleichheit verletzt durch Äußerungen auf einem Instagram-Account des Ministerpräsidenten und auf der Homepage der Landesregierung im Zusammenhang mit einer Kundgebung gegen Rechts und der Verleihung der Carl-Zuckmayer-Medaille. Das Gericht wies die Klage des Bundesverbands als unzulässig und die des Landesverbands als unbegründet zurück.
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Verdachtsfall einstufen darf, da ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei vorliegen. Klagen der AfD gegen die Einstufung des „Flügels“ und der „Jungen Alternative“ (JA) als Verdachtsfälle wurden ebenfalls abgewiesen, wobei die Einstufung des Flügels als „gesichert extremistisch“ nach dessen Auflösung für unzulässig erklärt wurde. Zudem wurde dem BfV untersagt, die Mitgliederzahl des Flügels von 7.000 öffentlich zu nennen, da hierfür keine hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte vorliegen.
Analysen, Anfragen und Antworten
Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte untersucht, ob das Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten vereinbar ist. Sie kommt zu dem Schluss, dass Beamte, die rassistische und rechtsextreme Positionen vertreten – auch durch Unterstützung der AfD – aus dem Staatsdienst entlassen werden sollten, da dies mit ihrer Pflicht, die Grund- und Menschenrechte zu wahren, unvereinbar ist. Der Rechtsstaat muss entschieden gegen Rassismus und Rechtsextremismus vorgehen, um seine eigene Existenz nicht zu gefährden.
Im Landtag NRW wurden zwei kleine Anfragen (FDP und AfD) zum Thema des Neutralitätsgebotes gestellt:
- FDP (ist nicht grundsätzlich aussagekräftig)
- AfD ist derzeit noch in der Ressortabstimmung
- Antwort auf Anfrage der CDU zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen
- Anfrage an und Antwort von NRW Ministerpräsident Wüst