Sonderurlaub

Sonderurlaub und Erstattung Verdienstausfall

Ferienzeit ist Lagerzeit! Wenn du dich ehrenamtlich engagierst und Ferienfreizeiten leitest, hast du Recht auf Freistellung bzw. auf Sonderurlaub.

Sonderurlaub – was ist das?

Nach dem Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz, SoUrlG) erhalten ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätige Personen über 16 Jahre auf Antrag unbezahlten Sonderurlaub. Das gilt unter anderem für die leitende und helfende Tätigkeit in Jugendfreizeiten und für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Arbeitnehmer*innen, die diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen, können sich den Verdienstausfall erstatten lassen. Dazu erhält der BDKJ Gelder aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW.

Wie geht das?

Unser neuer Leitfaden erklärt kurz und knackig, was du tun musst, um Sonderurlaub zu beantragen. Direkt downloaden und los geht‘s!

Flyer zum Sonderurlaub

Online beantragen – Sechs-Wochen-Frist nicht verpassen!

Um den Sonderurlaub zu beantragen, füllst du auf der Homepage des BDKJ NRW ein Formular aus. Das musst du sechs Wochen vor der Ferienfreizeit tun. Du erhältst dann alle notwendigen Unterlagen per Mail. Diese lässt du dann vom Veranstalter der Maßnahme bestätigen und legst sie dann deinem Arbeitgeber vor.

Weiteres

Wir geben dir gern genaue Auskünfte über die Zuwendungsvoraussetzungen und zum Antrags- und Bewilligungsverfahren. Bitte wende dich in der BDKJ-Diözesanstelle direkt an unsere Abrechnungsstelle.

BDKJ-Ansprechpartner*in

Melanie Meulenberg

(sie|ihr)

Referentin Finanzen & Organisation

0241 44 63 22
0152 552 027 67
melanie.meulenberg@bdkj-aachen.de