Diözesanversammlung (DV)

Diözesan…was?

Die Diözesanversammlung, oder einfach abgekürzt DV, ist eines der 4 Organe des Diözesanverbandes. Die anderen drei sind die Konferenz der Mitgliedsverbände (KoMV), die Konferenz der Regionalverbände (KoRV) und der Diözesanvorstand .

Als oberstes beschlussfassendes Organ trifft die DV alle grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben und Aktivitäten des Diözesanverbandes. Zudem wird hier über die Aufnahme und den Ausschluss von Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendorganisationen entschieden.

Außerdem wird der Diözesanvorstand von der DV gewählt. Die Amtszeit jedes Vorstandes dauert regulär drei Jahre. Der Vorstand trifft viele wichtige Entscheidungen und muss diese in einem sog. Rechenschaftsbericht begründen, der von der DV entgegengenommen und geprüft wird.

Die Wahl von Vertreter*innen findet auch für den Bereich der Kinder- und Jugendstiftung Jetzt! Für morgen und der BDKJ-Jugendbildungsstätte Rolleferberg statt. Sollte sich der Diözesanverband des BDKJ einmal auflösen, dann geschieht das ebenfalls durch einen Beschluss der DV.

Wer nimmt an der DV teil?

Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vertreter*innen der Kinder- und Jugendverbände und der sieben Bistumsregionen sowie die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes. Die Kinder- und Jugendverbände erhalten je nach Größe 1, 2 oder 3 Stimmen. Auch die Regionalverbände erhalten jeweils 3 Stimmen, die nach Abstimmung durch Vertreter*innen auf der DV vergeben werden.

Alle DV-Beschlüsse seit 2010